WIRTSCHAFTSRECHT


Die Bezeichnung Wirtschaftsprivatrecht ist ein Sammelbegriff für Gesetze und Verordnungen, die den im Wirtschaftsleben handelnden Subjekten einen Rahmen für ihr Handeln untereinander setzen. Zum Wirtschaftsprivatrecht in diesem Sinn gehören u.a. das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Kartellrecht, das Wettbewerbsrecht und der gewerbliche Rechtsschutz.

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht wiederum regelt das Verhältnis der am Wirtschaftsleben Beteiligten zum Staat, der durch seine Behörden hierauf Einfluss nimmt. Zum Wirtschaftsverwaltungsrecht gehören u.a. das Bankrecht, Börsenrecht, Währungsrecht, Gewerberecht und Außenwirtschaftsrecht.

Daneben versteht man unter dem Wirtschaftsstrafrecht sämtliche Strafvorschriften, die ein bestimmtes Handeln im Wirtschaftsleben unter Strafe stellen. Die Strafnormen des Wirtschaftsstrafrechts finden sich nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern auch in zahlreichen anderen Gesetzen. Die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht betrifft u.a. Fälle von Untreue, Betrug, Unterschlagung, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Korruption. Ein immer stärkeres Gewicht erhält die Compliance als notwendiges Risikomanagement, um strafrechtlich relevantes Verhalten im Vorfeld zu verhindern.

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