Scheinbar eine sehr einfache Frage. Aber was ist eigentlich, wenn das Kind durch eine anonyme Samenspende gezeugt wurde? Am Anfang steht ein Paar, welches auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen kann und sich für eine künstliche, heterologe Insemination entscheidet. Dann kommt eventuell der Tag, an dem die Eltern dem Kind eröffnen, dass es durch eine Samenspende gezeugt wurde und die anschließende Frage des Kindes „Und wer ist denn nun mein Vater?“Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2015 (Az. XII ZR 201/13) entschieden, dass diese Kinder ein Recht haben, die Identität des anonymen Samenspenders zu erfahren. Bei dieser Entscheidung stellt das das Gericht klar, dass das Recht des Kindes, zu wissen, von wem es abstammt, ein zentraler Bestandteil der eigenen Identität sowie der eigenen Persönlichkeit ist. Hierbei ist das Alter des Kindes, welches über seine Eltern den Auskunftsanspruch gerichtlich geltend machen kann, unerheblich. Es obliegt den Eltern zu entscheiden, wann sie ihren Kindern den Namen des Samenspenders mitteilen.
Der Entscheidung des BGH ging eine Abwägung der verschiedenen Interessen voraus. Dazu gehört sicherlich das Interesse des Spenders, welcher kein Vater im Sinne eines Erziehungsberechtigten hatte werden wollen und seitens der Klinik Anonymität zugesichert bekommen hat. Aber es sind auch Ansprüche unterhalts- oder erbrechtlicher Art plötzlich im Raum. Und schließlich befinden sich die Kliniken in einem Spannungsfeld, den Spendern die mit einer Samenspende einhergehende Anonymität zuzusichern, aber nicht halten zu können. Eventuell wird diese Erkenntnis den ein oder anderen Spender zurückschrecken lassen, denn Themen wie informelle Selbstbestimmung und ärztliche Schweigepflicht treten hier klar zurück. Und selbst wenn die Eltern einen Verzicht auf Auskunft über die Identität des Spenders erklärt haben, wird dieser Verzicht nicht zu Lasten der Kinder gelten.
Fragen zum Familien- und Erbrecht? Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Ulrike Hafer steht Ihnen hierfür jederzeit gern zur Verfügung.