STRAFRECHT


Wir, die HEINSEN Rechtsanwälte aus Hamburg und, sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für alle Angelegenheiten des Strafrechts.

Angelegenheiten des Strafrechts
Während das Zivilverfahren durch die Parteien bestimmt wird, umfasst das Strafrecht die Rechtsnormen, in denen die Voraussetzungen für eine Straftat und ihre Verfolgung durch den Staat festgelegt sind. Daher fällt der Staatsanwaltschaft, der Polizei und anderen Behörden die Verfolgungs- und Ermittlungspflicht, dem Gericht die Aufklärungs- und Entscheidungspflicht und dem Verteidiger die Wahrung der Abwehr- und Mitwirkungsrechte des Beschuldigten zu.

Ihre Anwälte für Strafrecht in Hamburg
Wir, die HEINSEN Rechtsanwälte, verstehen Strafverteidigung als Kampf um das Recht des Beschuldigten, unserer Mandanten, mit den Mitteln des Rechts. Dabei spielen neben den Gesetzen auch Menschenkenntnis und Menschenführung, Lebens- und Berufserfahrung, Gespür und Psychologie eine große Rolle. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerbehörden, Zollbehörden und Verwaltungsbehörden. Wir sind erfahrene Verteidiger im Zwischen- und im Hauptverfahren vor dem Strafrichter, dem Schöffengericht oder der Strafkammer. Wir kennen uns aus bei den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung und Revision.

Unsere Arbeitsweise
Erfolgreiche Verteidigung setzte eine klare Strategie voraus, die aus den individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Mandanten folgt. Ein besonderes Augenmerk richten wir dabei auf eine vorausschauende und frühzeitige Verteidigung. Bereits bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, bei Durchsuchungen oder Beschlagnahmen ist eine anwaltliche Beratung nicht nur sinnvoll, sondern für eine effektive Verteidigung auch erforderlich. Nur durch eine rechtzeitige Beratung und Verteidigung lassen sich viele Verfahren bereits vor Anklageerhebung zur Einstellung bringen. Kontaktieren Sie bei Angelegenheiten des Strafrechts also frühzeitig unsere Anwälte in Hamburg.

Unsere Schwerpunkte im Strafrecht
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Wirtschaftsstrafrecht und im Medizinstrafrecht. Im Wirtschaftsstrafrecht geht es in erster Linie um Vorwürfe wegen Betruges, Untreue, Bestechungsdelikten, Insolvenzstraftaten und Bankrottdelikten. Die Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen erfordert die Fähigkeit des Verteidigers, komplexe wirtschaftliche Vorgänge zu erfassen und diese strafrechtlich bewerten zu können. Dieses setzt genaue Kenntnisse und praktische Erfahrungen im zivilrechtlichen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im allgemeinen Wirtschaftsrecht voraus.

Rechtanwalt Theiß Hennig besitzt aufgrund seiner umfangreichen gesellschaftsrechtlichen Tätigkeit die notwendigen Kenntnisse und das Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge. Diese Symbiose sehen wir als großen Vorteil zum Nutzen unserer Mandanten an. Dazu kommt, dass in unserer Sozietät sämtliche relevanten Rechtsgebiete durch die einzelnen Dezernate bearbeitet werden, sodass eine schnelle und effektive Einbindung eines weiteren Spezialisten gegeben ist. Bei Steuerstrafsachen können wir auf eine enge Kooperation mit erfahrenen Steuerberatern zurückgreifen.

Im Medizinstrafrecht geht es vornehmlich um die strafrechtlichen Folgen aus Behandlungsfehlern und den sogenannten Abrechnungsbetrug. Das strafbare Fehlverhalten bei der Abrechnung medizinischer Leistungen insbesondere durch Vertragsärzte gewinnt in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Eine Beratung und Verteidigung kann aufgrund der schwierigen Materie nur durch einen Spezialisten erfolgen. Dazu ist es erforderlich, nicht nur das Abrechnungswesen zu kennen, sondern auch vertieftes Wissen über die Arbeit in den Arztpraxen und Krankenhäusern zu besitzen. Nur durch ein Grundverständnis der Abläufe im Gesundheitswesen ist eine effektive Verteidigung möglich. Rechtanwalt Theiß Hennig kann auf eine langjährige Erfahrung bei der Durchführung zivilrechtlicher Großverfahren im Medizinrecht verweisen. Diese Kenntnisse ermöglichen es, auch im Medizinstrafverfahren, sämtliche Anknüpfungspunkte berücksichtigen zu können. Das gilt auch hinsichtlich standesrechtlicher Fragen.

Unsere Kanzleien in Hamburg
Wir, die HEINSEN Rechtsanwälte, sind bundesweit tätig und in der Lage, bei Großverfahren schnell ein Verteidigerteam zusammenzustellen, das mit- und nicht gegeneinander arbeitet. Nehmen Sie bitte Kontakt zu den Rechtanwälten und Strafverteidigern in Hamburg Theiß Hennig und Christian-Albrecht Himstedt auf, die Sie in allen Bereichen des Strafrechts und Ordnungswidrigkeiten beraten.