SCHADENERSATZRECHT
Im Schadensersatzrecht geht es grundlegend um die Frage, ob jemand für den Schaden, den er durch das Handeln eines anderen erlitten hat, einen Ersatzanspruch geltend machen kann.
Dafür ist zunächst Voraussetzung, dass es zu einem Schaden gekommen ist. Ein Schaden kann in der Beschädigung einer Sache, in der Verletzung des Körpers und der Gesundheit, in der Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder z.B. in einer Urheberrechtsverletzung liegen. Der Schaden muss kausal auf das Handeln oder Unterlassen eines anderen zurückzuführen sein. Dabei kann es u.U. genügen, dass der Handelnde den Schaden nur mittelbar verursacht hat.
Die Schadensersatzverpflichtung beinhaltet grundsätzlich, dass der Schädiger den früheren Zustand wieder herstellen muss. Der Geschädigte darf erst dann Schadensersatz in Geld verlangen, wenn er erfolglos eine Frist zum Ersatz des Schadens gesetzt hat. Schadensersatz in Geld kann auch als Schmerzensgeld verlangt werden oder wenn die Naturalherstellung für den Schädiger unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Der Schadensersatz umfasst auch evtl. Verdienstausfälle und entgangenen Gewinn.
Der Geschädigte muss grundsätzlich den Schaden, die Schadensursache und das Verschulden des Schädigers beweisen. U.U. kann es aber auch zu einer Beweislastumkehr oder zu sonstigen Beweiserleichterungen kommen.
Die HEINSEN Rechtsanwälte in Hamburg sind langjährig auf dem Gebiet des Schadensersatzrechtes erfolgreich tätig.
Ihr Ansprechpartner für alle Sachschäden, Personenschäden, Verdienstausfallschäden und Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist Rechtsanwalt Theiß Hennig.