MEDIZINRECHT
Das Medizinrecht ist eine komplexe und schwierige Materie, die aus zahlreichen Bereichen besteht. Der bekannteste Bereich dürfte das Arzthaftungsrecht sein. Weitere Bereiche sind unter anderem das Krankenhausrecht, das ärztliche Honorarrecht, das Arbeitsrecht für Heilberufe, das Berufsrecht für Ärzte und Zahnärzte, die Praxisberatung und Praxisgründung, das Vertragsarztrecht, das Arztstrafrecht und Vorsorgeregelungen.
Fortlaufende gesetzgeberische Eingriffe haben das schon immer gespannte Verhältnis zwischen ärztlicher Verantwortung und zivilrechtlicher Arzthaftung weiter verschärft. Im Jahr 2013 gingen ca. 12.000 Beschwerden über mögliche Behandlungsfehler bei der Bundesärztekammer ein. Die meisten Behandlungsfehler beklagen Patienten nach Operationen in Krankenhäusern. Der Arzt schuldet eine fachgerechte Behandlung des Patienten, nicht jedoch einen konkreten Erfolg. Er schuldet eine Behandlung entsprechend dem Stand der medizinischen Erkenntnisse des jeweiligen medizinischen Fachbereichs. Verstößt der Arzt dagegen, so ist er dem Patienten zum Schadensersatz verpflichtet. Da jede ärztliche Maßnahme in die körperliche Integrität eines Patienten eingreift, erfüllt sie den Tatbestand einer Körperverletzung und ist nur mit Zustimmung des Patienten gerechtfertigt. Diese Zustimmung setzt aber voraus, dass der Patient über die beabsichtigte Maßnahme, ihre Erfolgsaussichten und die möglichen Risiken ordnungsgemäß und sachgerecht aufgeklärt worden ist. Die Haftung des Arztes wegen sogenannter Aufklärungsfehler bekommt ein immer größeres Gewicht in der juristischen Praxis.
Es ist Ziel und Anspruch der HEINSEN Rechtsanwälte, für Patient oder Arzt die sachlich richtigen Entscheidungen zur rechten Zeit herbeizuführen. Dieses ist ohne langjährige Erfahrung in diesen Bereichen nicht möglich. Durch ihre zahlreichen bundesweiten Rechtsstreite bieten die HEINSEN Rechtsanwälte Ihnen ein hohes Maß an Prozesserfahrung. Ständige externe medizinische Beratung gewährleistet zudem einen hohen Beratungsstandard. Ansprechpartner für Ärzte und Patienten ist in unserem Hamburger Büro Rechtsanwalt Theiß Hennig .