INTERNETRECHT (ONLINERECHT)
Der Begriff Internetrecht – häufig auch als Onlinerecht bezeichnet – wird in der Praxis in den unterschiedlichsten Kontexten verwendet. Um die Frage zu beantworten, welche Rechtsmaterie im Einzelfall konkret gemeint und tangiert ist, bedarf es stets einer genaueren Betrachtung des Einzelfalls. Allgemein lässt sich erst einmal sagen, dass das Internetrecht sich mit allen Sachverhalten befasst, die einen Bezug zur Verwendung des Internet haben. Es stellt kein eigenes, homogenes Rechtsgebiet dar, sondern umfasst Teile der meisten etablierten Rechtsgebiete, die im Bereich des Internet Beachtung finden.
Den Schwerpunkt unserer anwaltlichen Beratung und Vertretung bilden in der Praxis des Onlinerechts:
- Online-Handel, E-Commerce (Vertragsgestaltung, AGB, Gewährleistung, Schadenersatz etc.);
- Urheberrecht, dort insbesondere die Probleme im Zusammenhang mit sog. Tauschbörsen sowie die Verwendung von Fotos und Bildmaterial;
- wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Online-Werbung;
- Markenrecht, insbesondere der Namens- und Markenschutz für Domainregistrierungen und Domainnutzung
Nicht nur international, sondern auch im Inland ist das Internet zu einer äußerst wichtigen Handelsplattform für den sog. E-Commerce geworden. Auf Grund der dynamischen Entwicklung im Internet und seiner Bedeutung als weiterer Marktplatz gehört das Internetrechtrecht ohne Zweifel zu den dynamischsten Rechtsgebieten. Dies zumal die aktuellen Gesetze – die eben auch für sämtliches Handeln das Internet gelten – ganz überwiegend zu einer Zeit entstanden sind, als es noch nicht einmal Computer gab.
Das Internet mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten ist es daher sowohl für Privatnutzer als auch für Unternehmen eine große Herausforderung, die professioneller Begleitung bedarf. Gerade durch die dynamische Entwicklung gibt es immer wieder Konstellationen, bei denen juristisches Neuland betreten wird. Allein Gesetzeskenntnis und Gerichtsentscheidungen – deren Kenntnis ohnehin unerlässlich ist – helfen hier oft nicht weiter, da sie teilweise widersprechend sind und sich häufig noch keine einheitliche Meinung gebildet hat. Nur wer das Internetrecht und IT-Recht (Informationstechnologierecht) beherrscht und stets über aktuelle Entwicklungen informiert ist, kann den Mandanten optimal beraten. Daneben erfordert dieses Rechtsgebiet wie kein anderes neben rechtlich fundiertem Spezialwissen ein solides Verständnis der technischen Grundlagen.
Wir, die HEINSEN Rechtsanwälte, schaffen für Sie als Partner und Berater in diesen Rechtsangelegenheiten praxisgerechte Lösungen, die Sie für Freiräume und Handlungssicherheit (= Entscheidungssicherheit) nutzen können.
In Hamburg vertritt Rechtsanwalt Lars Niedopytalski sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen in allen rechtlichen Fragestellungen rund um das Themas „Internet“. Die Expertise hat er sich dabei schon ab dem Jahr 2000, also bereits vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt (seit 2003), erworben, als er in der Rechtsabteilung eines namhaften Hamburger Internetunternehmen tätig war.