GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ UND WETTBEWERBSRECHT
Der Gewerbliche Rechtsschutz ist ein Sammelbegriff für die gewerblich verwertbaren technischen Leistungen (Patente und Gebrauchsmuster) und ästhetischen Leistungen (Designs = Geschmacksmuster) einschließlich des Schutzes der geschäftlichen Kennzeichen (Markenrecht). Hieraus ergeben sich regelmäßig und zwangsläufig Berührungspunkte mit dem Urheberrecht sowie insbesondere auch dem Wettbewerbsrecht.
Neue Ideen, Entwicklungen und Produkte sind heute – in Zeiten der immer weiter voranschreitenden Globalisierung und des sich auch durch das Internet weiter verschärfenden Wettbewerbes – von gar hoch genug einzuschätzendem Wert. Sie sind das „Herzstück“ eines Unternehmens und sichern erst dessen Existenz und Zukunft. Werden diese gestört – sei es durch wettbewerbswidriges Verhalten eines Konkurrenten, sei es durch die unbefugte Nutzung Ihrer Ideen und Marken – kann dies zu erheblichen, manchmal existenzgefährdenden Folgen führen.
Wir, die HEINSEN Rechtsanwälte, beraten vorwiegend kleinere und mittelständische Unternehmen, aber auch Freiberufler, Einzelunternehmer und Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Schutzrechte und des Wettbewerbsrechtes.
Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es darum geht, neue, juristisch „saubere“ Marketingstrategien zu entwickeln oder sich gegen unzulässige, wettbewerbswidrige Werbemaßnahmen Ihrer Konkurrenz oder einer eigenen ungerechtfertigten Inanspruchnahme durch diese zu erwehren.
Im Bereich der gewerblichen Schutzrechte übernehmen wir für Sie u.a.
- die Vorprüfung (Markenrecherche etc.), Anmeldung und Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten, insbesondere von Marken, sowie die Abwehr von gegen Sie erhobene markenrechtliche Ansprüche,
- die Gestaltung und Prüfung von Vereinbarungen bzgl. gewerblicher Schutzrechte (Nutzungsvereinbarungen, Lizenzverträge etc.)sowie deren Durchsetzung,
- die Vertretung in urheberrechtlichen Streitigkeiten
Rechtsanwalt Lars Niedopytalski sowie Rechtsanwalt Christian-Albrecht Himstedt betreuen im Hamburger Büro der HEINSEN Rechtsanwälte diesen sog. „Grünen Bereich“.