Lars Niedopytalski, Jahrgang 1972 und zweifacher Vater, ist seit 2003 Partner der HEINSEN Rechtsanwälte. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war er mehrere Jahre in der Rechtsabteilung eines bekannten Hamburger Internetunternehmens tätig.
Im umfassenden Beratungsansatz der Sozietät zeichnet Rechtsanwalt Niedopytalski sich insbesondere verantwortlich für die Bereiche Arbeitsrecht – dort vorwiegend das Individualarbeitsrecht, also das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (fristlose und ordentliche Kündigung, Kündigungsschutzprozesse, Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Mobbing etc.) –, das Wohnraum- und Gewerbe-Mietrecht (Kündigung, Räumung, Mietminderung, Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung usw.), das Vertragsrecht (Gestaltung, Prüfung, Verhandlung etc.). einschließlich dem AGB-Recht sowie aus dem Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes das Markenrecht, das Wettbewerbsrecht sowie das Urheberrecht.
Zu den Mandanten von Rechtsanwalt Niedopytalski zählen sowohl mittelständische und kleinere Unternehmen sowie Einzelunternehmer/Freiberufler und Existenzgründer als natürlich auch Privatpersonen.
Eine vertrauensvolle, gleichberechtigte Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“, immer mit dem Blick auf das vom Mandanten Gewollte, aber auch das tatsächlich Realisierbare stehen bei ihm im Fokus. Die Belange seiner Mandanten vertritt Rechtsanwalt Niedopytalski außergerichtlich wie gerichtlich kompetent, konstruktiv und konsequent.
Rechtsanwalt Niedopytalski ist Berater im Netzwerk des IBWF Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und -forschung e.V. Zudem ist er Mitglied des Deutschen Anwaltvereins, des Hamburgischen Anwaltverein e.V. sowie der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Informationstechnologie des DAV.