Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war er in der Geschäftsführung eines Handelsunternehmens tätig. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt deshalb im Handels- und Gesellschaftsrecht. Dabei berät und vertritt Rechtsanwalt Theiß Hennig Unternehmen und deren Entscheidungsträger sowie Freiberufler umfassend in sämtlichen Rechtsfragen, die das Unternehmen und die Selbständigkeit betreffen. Dazu gehören insbesondere die Gründung von Gesellschaften oder deren Umwandlung, Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern, betriebliche Compliance, Vertragsgestaltungen und Vertragsprüfungen, die Durchsetzung von Forderungen und die Abwehr unberechtigter Gegenforderungen, daneben auch arbeitsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen sowie allgemeines Inkasso.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Medizinrecht. Rechtsanwalt Theiß Hennig berät und vertritt Ärzte und Patienten in allen Rechtsfragen rund um die medizinische Heilbehandlung. In diesem Bereich ist er seit vielen Jahren überregional tätig und führt bundesweit Prozesse, insbesondere über ärztliche Behandlungsfehler bei ambulanten und stationären Behandlungen.

Außerdem ist Rechtsanwalt Theiß Hennig auf dem Gebiet des Schadensersatz- und des Versicherungsrechts tätig. Dazu gehören insbesondere die Abwicklung von Schadensfällen mit Sach- und Personenschäden bei Verkehrsunfällen, Haftpflichtfällen, Vermögens- und Gebäudeschäden sowie Betriebsausfällen und gegebenenfalls die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche.

Rechtsanwalt Theiß Hennig ist daneben ein erfahrener Strafverteidiger, der zahlreiche Großverfahren erfolgreich durchgeführt hat. Er vertritt seine Mandanten auch gegenüber Verwaltungsbehörden bei Ordnungswidrigkeiten und im Standesrecht.

Rechtsanwalt Hennig ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins.