VERSICHERUNGSRECHT


Das Versicherungsrecht umfasst die rechtliche Beratung und Durchsetzung von Leistungsansprüchen in den vielfältigen Bereichen der Versicherungswirtschaft. Dazu zählen Sachversicherungen wie z.B. die Feuerversicherung, die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratsversicherung. Der Bereich der Haftpflichtversicherungen umfasst u.a. die Privathaftpflichtversicherung, die Berufshaftpflichtversicherung, die Produkthaftpflichtversicherung, die Arzthaftung oder die D&O Versicherung. Im Bereich der Personenversicherungen geht es häufig um die Lebensversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung oder die Krankenversicherung.

Die Neuregelung des Versicherungsvertragsgesetzes zum 01.01.2008 hat zu einer grundlegenden Änderung der Rechtslage geführt. Der Versicherer kann u.a. nicht mehr bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers die Leistung vollständig verweigern. Einen großen Umfang nehmen auch die sog. Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers ein, die u.U. zu einer Leistungsverweigerung der Versicherungsunternehmen führen können.

Die HEINSEN Rechtsanwälte aus Hamburg können auf eine jahrelange Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Versicherungsnehmern und der Durchsetzung von Leistungsansprüchen zurückblicken.

Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Versicherungsrecht ist Rechtsanwalt Theiß Hennig