ARBEITSRECHT



Des einen Freud, des anderen Leid. Nirgendwo scheint das mehr zu stimmen, als im Arbeitsrecht. Verkommt beispielsweise der Kündigungsschutz aus Sicht der Arbeitgeber oftmals zum reinen „Abfindungspoker“ vor Gericht, so ist er aus Sicht der Arbeitnehmer und der Arbeitsgerichtsbarkeit zwingend nötig, um eine mögliche Willkür der Arbeitgeber im beruflichen Alltag einzudämmen.

Dabei muss man folgendes berücksichtigen: Arbeitsgerichte verstehen sich ausdrücklich als Arbeitnehmerschutz-Institutionen. Nur wer sich das vergegenwärtigt und sich darauf auch einstellt, kann in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen aller Art – vom Kündigungsschutz über die Betriebsverfassung, in Schwerbehindertenangelegenheiten unter Einbeziehung der Integrationsämter, bei Fragen des Tarifrechts (auch im öffentlichen Dienst), des Rechts befristeter Arbeitsverträge, bis hin zum Mutterschutz – die tatsächlichen Erfolgschancen realistisch einschätzen. So lassen sich vielfach bereits im Vorfeld arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen und Konflikte vermeiden. Hiervon profitieren dann wieder sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Allerdings: Das theoretische Rollenverständnis allein reicht selbstverständlich nicht. Praktische Erfahrung vor Gericht ist unbedingt nötig, um dem Mandanten – sei es Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – konkret helfen zu können. Die Rechtsanwälte in Hamburg der Kanzlei Heinsen sind allesamt in hohem Maße prozesserfahren.

Wenden Sie sich daher jederzeit vertrauensvoll an uns, gleich ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind, ob Sie Fragen zum kollektiven oder zum Individualarbeitsrecht haben. Fristlose und ordentliche Kündigungen, die Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Mobbing, Arbeitszeiten, Überstundenvergütung, die Beteiligungsrechte des Betriebsrates, Betriebsratswahlen usw.: all die damit in Zusammenhang stehenden Fragestellungen und Probleme sind unser „täglich Brot“.

Im Hamburger Büro stehen Ihnen in allen Fragen des Arbeitsrechts die Rechtsanwälte Lars Niedopytalski und Christian-Albrecht Himstedt gern zur Verfügung.